Das müs­sen Sie bei Ihrer Intras­tat-Mel­dung in Zukunft unbe­dingt beachten!

Was ist eine Intras­tat-Mel­dung und wozu ist sie da?

Die Inner­ge­mein­schaft­li­che Han­dels­sta­tis­tik (kurz Intras­tat) ist eine Gemein­schafts­sta­tis­tik, die den Waren­ver­kehr zwi­schen EU-Mit­glieds­staa­ten erfasst. Durch den Weg­fall der Zoll­ab­wick­lung inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on wur­de die Mel­dung not­wen­dig. Die so erho­be­nen Daten bie­ten einen Über­blick über die Han­dels­ent­wick­lung inner­halb der EU und die­nen bei­spiels­wei­se der Handelspolitik.

Unter­neh­men sind ver­pflich­tet, Waren­ein- und aus­gän­ge zen­tral zu mel­den, in Deutsch­land an das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt. Gemel­det wer­den müs­sen alle Waren­be­we­gun­gen, auch Mie­te und Lea­sing. Ledig­lich Repa­ra­tu­ren und War­tun­gen sind seit 2007 nicht mehr mel­de­pflich­tig. Die Mel­dun­gen müs­sen bis zum 10. Arbeits­tag nach Ablauf des Berichts­mo­nats in elek­tro­ni­scher Form abge­ge­ben wer­den.
Befreit von der Mel­dung sind alle Unter­neh­men in Deutsch­land, deren jähr­li­cher Han­del in ande­re Mit­glieds­staa­ten 800.000 Euro (Ein­gang) bzw. 500.000 Euro (Ver­sen­dung) nicht über­steigt. Ach­tung: die­se Zah­len kön­nen sich jähr­lich ändern!


Was müs­sen Sie in Zukunft bei Ihrer Intras­tat-Mel­dung beachten?

Ab Janu­ar 2022 müs­sen bei allen Intras­tat-Mel­dun­gen die Umsatz-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer des Han­dels­part­ners und das Her­kunfts­land der Ware in der Ver­kehrs­rich­tung Ver­sen­dung ange­ge­ben wer­den. Aus die­sem Grund und auf­grund einer höhe­ren Anfor­de­rung an die Daten­si­cher­heit wird das bis­her gän­gi­ge ASCII-Fix-For­mat zum 30.06.2021 abgelöst.

Mel­dun­gen in die­sem bis­he­ri­gen For­mat wer­den dann nicht mehr ange­nom­men. Wir emp­feh­len daher eine Umstel­lung auf die XML-For­ma­te INSTAT/XML und DatML/RAW oder auf das fle­xi­ble For­mat ASCII-CSV. In die­sen For­ma­ten kön­nen auch schon jetzt vor der ver­pflich­ten­den Mel­dung die Umsatz-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer des Han­dels­part­ners und das Her­kunfts­land der Ware in der Ver­kehrs­rich­tung Ver­sen­dung frei­wil­lig ange­ge­ben werden.


Wie unter­stützt Sie Micro­soft Dyna­mics 365 Busi­ness Cen­tral (ehe­mals Navi­si­on) bei Ihrer Intrastat-Meldung?

Navi­si­on- und Busi­ness Cen­tral-Nut­zer ken­nen und schät­zen die Vor­tei­le eines Waren­wirt­schafts­sys­tems bereits in ande­ren Berei­chen. Aber auch bei der monat­li­chen Intras­tat-Mel­dung unter­stützt Sie Ihr Micro­soft ERP Sys­tem erheb­lich, damit Sie sich kost­ba­re Zeit sparen.

In einem eige­nen Intras­tat-Buch­blatt wer­den die Waren­ein- und aus­gän­ge in Ihrem Navi­si­on oder Busi­ness Cen­tral, die der Intras­tat unter­lie­gen, für den rele­van­ten Zeit­raum auf­ge­führt und auto­ma­tisch berech­net. Die errech­ne­ten Beträ­ge wer­den dann expor­tiert und online an das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt (Destatis.de) gemel­det. Sie spa­ren dadurch nicht nur kost­ba­re Zeit, son­dern über­tra­gen die kor­rek­ten Daten zuver­läs­sig und automatisiert.


Das kön­nen wir von PZ Sys­te­me für Sie tun, um die Kor­rekt­heit Ihrer Intras­tat-Mel­dung aus Ihrem Micro­soft-ERP zu garantieren:

Durch die Ände­rung des nöti­gen Datei-For­mats der Mel­dung ab 2021 kann Ihr Waren­wirt­schafts­sys­tem die kor­rek­te Über­tra­gung an das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt mit Ablauf des ASCII-Fix-For­mats nicht mehr garan­tie­ren. Es ist daher unbe­dingt erfor­der­lich, dass die Objek­te in Ihrem ERP geän­dert wer­den, damit die rei­bungs­lo­se Über­tra­gung der Mel­dung auch in Zukunft funk­tio­niert.
Sie sind von der Ände­rung betrof­fen? Kon­tak­tie­ren Sie uns unver­bind­lich und kos­ten­los! Wir von PZ Sys­te­me bera­ten Sie kos­ten­los und unter­stüt­zen Sie, damit Ihr ERP-Sys­tem auf dem neu­es­ten Stand ist.

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