Euro­päi­sche Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 wird die DSGVO das bis­he­ri­ge Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) in Deutsch­land wei­test­ge­hend erset­zen. Wesent­li­che Ände­run­gen, die sich dar­aus erge­ben sind äußerst wich­tig für Unter­neh­men. Dabei ist egal, ob es sich um Ein­zel­un­ter­neh­men, Selb­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler, Hand­wer­ker oder KMU´s han­delt – die DSGVO betrifft alle!

Wir haben hier in Kür­ze die wich­tigs­ten Ände­run­gen für Sie zusammengefasst:

    • Aus­wei­tung der Dokumentationspflichten
    • Aus­wei­tung der Betroffenenrechte
    • Neue Buß­geld­tat­be­stän­de
    • Dras­ti­sche Erhö­hung mög­li­cher Bußgelder

Außer­dem sind in jedem Unter­neh­men betriebs­in­ter­ne Abläu­fe, die sich mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten befas­sen, an die neu­en Anfor­de­run­gen der DSGVO anzupassen.

Sie sind auch betrof­fen? Mel­den Sie sich noch heu­te kos­ten­los zu einem exklu­si­ven Vor­trag an. Der BDS Lands­hut und PZ Sys­te­me  lädt am 19. Okto­ber 2017 zu einem Vor­trag ein, in dem geklärt wird, was Sie als Unter­neh­mer beach­ten müs­sen und wie Sie sich rich­tig auf die Ände­run­gen im Daten­schutz vorbereiten!

Hier geht’s zur Ver­an­stal­tung: http://www.bds-landshut.de/event/bds-vortrag-eu-datenschutzgrundverordnung/