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NEWS-BLOG

Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026 - Kurz erklärt für Online-Shops

Ab dem 19. Juni 2026 wird der sogenannte Widerrufsbutton für viele Online-Shops im B2C-Bereich verpflichtend. Ziel der EU-Regelung ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern den Widerruf eines Online-Vertrags genauso einfach zu machen wie den Vertragsabschluss selbst.

Wen Betrifft die neue Pflicht?

Betroffen sind alle Unternehmen, die Online-Verträge mit Verbrauchern über Waren oder Dienstleistungen abschließen - also klassische Online-Shops, Buchungs- und Dienstleistungsplattformen sowie digitale Abos. B2B-Verträge sind aktuell nicht betroffen.

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine klar beschriftete, gut sichtbare Schaltfläche, über die Kundinnen und Kunden ihren Vertrag online widerrufen können. Der Widerruf muss:

  • Leicht auffindbar sein
  • Während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein
  • Mit wenigen Klicks abgeschlossen werden können

Der Prozess ist zweistufig: Klick auf den Widerrufsbutton und anschließende Bestätigung des Widerrufs. Danach muss der Händler unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail versenden.

Was dürfen Händler abfragen?

Im Rahmen des Widerrufs dürfen nur notwendige Angaben abgefragt werden, z. B.:

  • Name
  • Bestell- oder Vertragsnummer
  • Kontaktmöglichkeit (z. B. E-Mail)

Weitere Hürden oder Pflichtfelder sind unzulässig.

Was Online-Shops jetzt tun sollten

Auch wenn der Stichtag noch etwas entfernt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung:

  • Technische Machbarkeit prüfen (Shop-System, Kundenkonto, Prozesse)
  • Platzierung und Gestaltung des Buttons planen
  • Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung anpassen
  • Interne Abläufe für Widerrufe festlegen

Risiken bei fehlender Umsetzung

Fehlt der Widerrufsbutton oder ist er nicht korrekt umgesetzt drohen Abmahnungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall verlängerte Widerrufsfristen.

Rechtssichere Umsetzung statt Risiko

Die Einführung des Widerrufsbuttons bringt klare technische und rechtliche Anforderungen mit sich. Damit der Button nicht nur vorhanden, sondern auch rechtskonform umgesetzt ist, unterstützen wir Sie gerne bei der Planung, Umsetzung und Prüfung - abgestimmt auf Ihr Shop-System.

Kontaktieren Sie uns hierfür über unser Kontaktformular.

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