EU-Verpackungsverordnung (PPWR) - Was Online-Shops jetzt wissen müssen
Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Sie ersetzt bisherige nationale Regelungen und schafft einheitliche Vorgaben für alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren in der EU in Verkehr bringen - darunter auch Online Shops.
Ziel der PPWR
Die Verordnung soll:
- Verpackungsabfälle reduzieren,
- Recycling und Wiederverwendung stärken,
- ein EU-weit einheitliches Regelwerk schaffen.
Die Vorgaben gelten direkt in allen Mitgliedstaaten - ohne nationale Sonderregelungen.
Was ändert sich für Händler und Online-Shops?
Einheitliche Regeln für alle Verpackungen
Verkaufs-, Versand- und Transportverpackungen unterliegen künftig denselben Anforderungen - auch typische Versandkartons und Füllmaterial im E-Commerce.
Neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten
Verpackungen müssen künftig u. a. Angaben zur Recyclingfähigkeit, Materialzusammensetzung und - schrittweise - QR-Codes mit Entsorgungs- und Recyclinginformationen enthalten.
Mehr Fokus auf Wiederverwendung
Die PPWR fördert Mehrweg- und Rücknahmesysteme sowie klare Vorgaben für wiederverwendbare Verpackungen.
Was sollten Händler jetzt tun?
- Verpackungen und Materialien prüfen
- Verpackungsdesign und Kennzeichnungen vorbereiten
- Prozesse und Zuständigkeiten im Unternehmen klären
Risiken bei Nicht-Umsetzung
Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Bußgelder sowie im Extremfall Verkaufs- oder Lieferverbote.
Frühzeitig vorbereiten und Risiken vermeiden
Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt umfassende Änderungen für Versand- und Produktverpackungen mit sich. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Verpackungsprozesse, Informationen und Abläufe rechtzeitig zu prüfen und an die neuen Anforderungen anzupassen.
Kontaktieren Sie uns hierfür über unser Kontaktformular.