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NEWS-BLOG

An einer bunten Backsteinwand hängt ein Schild mit der Aufschrift "Accessible Entry".

Barrierefreiheit für alle im WEB: Gemeinsam Grenzen überwinden!

Landshut – Ab dem 28. Juni 2025 ist es rechtlich bindend die eigene Webseite barrierefrei zu gestalten. Wer das nicht macht, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt.

Barrierefreiheit generell

Die Barrierefreiheit betrifft Webseiten, Onlineshops und Apps. Bislang waren nur öffentliche Behörden und Organisationen betroffen. Für die Gesundheitseinrichtungen galt diese Regelung nur als Empfehlung.

Das bereits seit 2021 bestehende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird ab dem 28. Juni 2025 rechtlich bindend und könnte somit auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Im Wesentlichen müssen folgende Punkte beachtet werden, um einen barrierefreien Zugang des Onlineauftritts zu gewährleisten:

  • Wahrnehmbarkeit (Sichtbarkeit und Lesbarkeit von Inhalten)
  • Lesefähigkeit von Formularen
  • Ausreichende Farbkontraste
  • Anpassung Schriftart/-größe und Zeilenabstand
  • Bedienbarkeit mit Tastatur
  • Texte und Untertitel bei Bildern
  • Verständlichkeit (klare Sprache oder „leichte Sprache“)

Wer ist betroffen?

Hauptsächlich sind B2C Onlineshops betroffen. Hier sind alle Shops betroffen, die digitale Produkte und Dienstleistungen an den Endverbraucher verkaufen. Hier gibt es noch eine Einschränkung: Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter oder unter 2 Millionen Euro Umsatz erzielen, sind von dieser Pflicht befreit. B2B Onlineshops sind nur dann betroffen, wenn sie Produkte an öffentliche Einrichtungen oder Bereiche verkaufen, die am Endverbraucher orientiert sind (Terminals, Zahlungsgeräte, Ticketautomaten, etc.)

Wie reagiert Shopware?

Mit der neuesten Shopware Version (6.6.7) werden bereits die wichtigsten Punkte in der Shopware Community Edition abgedeckt:

  • Bereitstellung barrierefreie Standard-Templates
  • Unterstützung von Screenreadern und Tastaturnavigation
  • Verbesserte Zugänglichkeit für Nutzer mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen
  • Kontrastoptimierte Designs für bessere Lesbarkeit
  • Anpassbare Schriftgrößen und Bedienelemente
  • Unterstützung für alternative Textbeschreibungen bei Bildern
  • Einhaltung von WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines)

Es soll regelmäßige Updates zur Barrierefreiheit geben, die den Funktionalitätsumfang noch erweitern, um einen noch besseren barrierefreien Zugang zu gewährleisten.

Individuelle Anpassungen für die Barrierefreiheit
Spezielle Anforderungen an die Barrierefreiheit, die im Shopware Standard nicht enthalten sind, können über Plugins/Erweiterungen im Shopware Store dazu gebucht werden. Wir unterstützen bei der richtigen Auswahl und programmieren besondere Ansprüche exklusiv für Sie dazu!

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Betroffene Kunden weisen wir auf das neue Gesetz hin und unterstützen auf Wunsch die Aktualisierung der Projekte.

Sie möchten mehr zu diesem Thema erfahren? Hier geht es zur offiziellen Seite: Barrierefreiheit

Sie würden ebenfalls von dieser Leistung profitieren? Melden Sie sich bei uns über unser Kontaktformular und überwinden gemeinsam mit uns Grenzen:

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